Die häufigsten Fehler bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die folgenden:
Wie auch immer, falls Sie bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen können, ist der Kontrolleur berechtigt, Ihnen ein Bußgeld aufzuerlegen. Es ist zwecklos, einen Erklärungsversuch zu unternehmen, dass Sie kein Einheimischer sind: Dies berücksichtigt der Kontrolleur nicht. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 1 500 CZK / ungefähr 60 EUR. Beim Bezahlen des Bußgeldes an Ort und Stelle verringert sich der Betrag auf 1000 CZK / ungefähr 40 EUR.
Sie können in tschechischen Kronen, Euro oder mit Karte bezahlen.
Bevor Sie ein Bußgeld bezahlen, überzeugen Sie sich davon, dass es sich wirklich um einen Kontrolleur des Prager Verkehrsbetriebs handelt. Die Kontrolleure tragen nämlich manchmal keine Uniform. Allerdings sind sie verpflichtet, sich bei Ihnen mit einem gültigen Abzeichen des Prager Verkehrsbetriebs (Dopravní podnik hlavního města Prahy) auszuweisen, ggf. Ihnen einen Dienstausweis vorzuzeigen.
Falls Sie das Bußgeld nicht beim Kontrolleur bezahlen, müssen Sie es in bar oder per Bankkarte in der Bußgeldstelle des Prager Verkehrsbetriebs (doplatková kancelář Dopravního podniku hlavního města Prahy bzw. „DPP“) oder online auf ihrer Website nachzahlen:
Das Verhalten des Kontrolleurs war unangemessen, oder möchten Sie sich über etwas anderes beschweren? Zögern Sie nicht, sich über das Kontaktformular an die Prager Verkehrsgesellschaft (Dopravní podnik hlavního města Prahy) oder den Bürgerbeauftragten zu wenden.